Erstmal der Link für's Grobe: | |
www.zoll-d.de/ |
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Wie geht das nun im Einzelnen??? |
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Als Erstes braucht man eine Zollnummer. Diese wird zentral für ganz Deutschland in Karlsruhe bei der Oberfinanzdirektion beantragt. Dazu das folgende Formblatt runterladen und ausfüllen. Alles, was nach geschäftlicher Tätigkeit aussieht, sollte mit dem Vermerk 'PRIVAT' gekennzeichnet werden. Die Anschrift, an die das Formular gesendet werden muss, steht schon drauf. Eine Bearbeitungszeit von 6-12 Wochen ist hierbei als normal anzusehen, also nicht zu lange herauszögern! |
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Diese Zollnummer ist dann in nachfolgendes Formular einzusetzen. Dieses Formular wird dann an die jeweilig zuständige Zollbehörde für den Wohnort gesendet. Von dort aus bekommt man dann (hoffentlich...) die Genehmigung einer 'ÜBERFÜHRUNG IN DEN ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR ZUR BESONDEREN VERWENDUNG', was nichts Anderes bedeutet, als dass auf die Teile, die zur Fertigstellung des Flugzeuges benötigt werden, kein Zoll erhoben wird. Das sollte auch für Avionik und Motor gelten. Die Zollnummer kann durch den Vermerk 'Zollnummer beantragt am xx.xx.xxxx' ersetzt werden, falls sie noch nicht aus Karlsruhe eingetrudelt sein sollte. Anbei noch eine Ausfüllhilfe. (Dinge, die mir rätselhaft erschienen sind, habe ich freigelassen. Ein nettes Anschreiben über Sinn und Zweck der ganzen Geschichte kann nicht schaden.) |
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Nun hat man eine Bewilligungsnummer und
eine Zollnummer. Diese beiden Angaben muss die liefernde
Firma, egal ob Van's, Aircraft Spruce, Avery o.ä. auf
jedem Lieferschein vermerken. Auch sollte die Spedition
(bei Lieferungen von Van's oft BAX Global) vorher
informiert werden, das es sich um Waren des zollrechtlich
freien Verkehrs handelt. Dann sollte eigentlich nichts
mehr schiefgehen, und es können alle Teile, die
zur Fertigstellung des Projektes erforderlich sind,
zollfrei importiert werden. Es ist also nicht
erforderlich, die ganze Prozedur bei jeder Bestellung zu
wiederholen. Die Bewilligung muss aber jedes Mal im Original vorgelegt werden, also drauf aufpassen! Die Einfuhrumsatzsteuer von 16% ist aber in jedem Fall zu zahlen. Diese wird auf den genannten Preis des Lieferscheines und die Kosten der Verschiffung erhoben. Ein geringer Wert auf dem Lieferschein macht sich da bemerkbar. Also: Ohne Zollbefreiung sieht es so aus: Es lohnt sich also. Das Leitwerk wird per Luftfracht
versendet, die restlichen Baustufen auf dem Seeweg. Der
ist natürlich wesentlich billiger, aber auch wesentlich
langsamer. |